Wir Räumen und Streuen Ihre Liegenschaft!

Wir Räumen und Streuen Ihre Liegenschaften und entbinden Sie als Immobilienbesitzer von Ihrer Pflicht zur Reinigung von Gehwegen und Flächen von Schnee und Eisglätte.

Räum- und Streupflicht gilt für Privatpersonen wie auch für gewerbliche Unternehmen und öffentliche Liegenschaftsverwalter. Die Gehwegreinigung ist Pflicht für Immobilienbesitzer, diese kann mietvertraglich an den Mieter übertragen werden. Die Verantwortung, dass Passanten auf dem Grundstück nicht ausrutschen, bleibt aber beim Eigentümer. Nicht selten bevölkern Schadenersatzforderungen von Menschen, die auf glattem Untergrund ausgerutscht sind, die Gerichte. Damit es nicht soweit kommt,  bieten wir Ihnen unsere Dienste an.

Unser Service im Überblick:

  • Maschinelle Räumung und Streuung von Gehwegen und Plätzen.
  • Kleinere- und größere Anwesen sind möglich.
  • Abrechnung durch vereinbarte Monatspauschale.
  • Streumaterial im Pauschalpreis enthalten.
  • Wir garantieren eine pünktliche-, zuverlässige- und fachgerechte Ausführung.

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